Betriebliche Transportvorschriften Moven s.r.o..

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Der Fahrplan wurde erstellt in Gesetz Nr. 56/2012 Slg. über den Straßenverkehr, Gesetz Nr.          Nr. 8/2009 Slg. über den Straßenverkehr, Gesetz Nr. 40/1964 Slg. über das Zivilgesetzbuch




Kunst. I

Startseite Bestimmungen

1.              Diese Beförderungsbestimmungen regeln die Beförderungsbedingungen des Beförderers Moven s.r.o.., gegründet in        Bauerova 1205/7, 040 23 Košicenotwendig für die Schließung Transportvertrag in                  Taxidienst.

2.              Schifffahrt Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung auf der Website des Luftfahrtunternehmens in Kraft.

3.              Veröffentlicht von Der Fahrplan ist Teil des Angebots des Verkehrsunternehmens für den Abschluss eines Beförderungsvertrags und sein Inhalt ist nach Abschluss Teil der vertraglichen Rechte und Pflichten der der Parteien.



 

Art. II

Definition grundlegende Konzepte

1.              Taxidienst ist die Beförderung von Personen mit Taxifahrzeugen, als Beförderung individuell    Fahrgäste oder Gruppen Fahrgäste bis zu ihrem endgültigen Bestimmungsort im Rahmen eines Personenbeförderungsvertrags.

2.              Beförderer im Sinne dieser Beförderungsbestimmungen ist der Betreiber einer Personenbeförderung auf der Straße Personenbeförderung - Taxidienste (ab dem Datum der der Konzession), die sie zur Erbringung von Verkehrsdiensten berechtigt Dienstleistungen         Fahrgäste und ihr Gepäck und damit zusammenhängende Dienstleistungen im Rahmen eines Vertrags über die Beförderung von Personen.

3.              Fahrgäste für im Sinne dieser Beförderungsbestimmungen ist eine natürliche Person, die einen Vertrag abgeschlossen hat        bei der Beförderung von Personen.

4.              An den Kunden ist im Sinne dieser Beförderungsbestimmungen eine natürliche Person (Nichtunternehmer), oder   Geschäftseinheit (FO oder PO), das im Handelsregister eingetragen ist und die Beförderung in Auftrag gibt                  des Fahrgastes auf der Grundlage des des abgeschlossenen Vertrags über die Beförderung von Personen.

5.              Durch Vertrag Im Sinne dieser Beförderungsbedingungen ist unter einem Vertrag über die Beförderung von Reisenden ein Vertragsverhältnis zu verstehen Verhältnis gemäß Artikel VI Absatz 1 der vorliegenden der Beförderungsbedingungen.



 

Art. III

Aufgaben des Beförderers

Allgemeine Pflichten des Beförderers nach Straßenverkehrsgesetz:

 

1.              Betreiben Sie Personenbeförderung auf der Straße im Taxidienst gemäß den Verkehrsvorschriften.

2.              Sicherstellen, dass Veröffentlichung und Bereitstellung des Zeitplans auf ihrer Website.

3.              Beförderung zur Beförderung von Fahrgästen gemäß der geltenden Taxitarifliste und zur Ausgabe an den Fahrgast, oder an den Kunden, Erhalt der erbrachten Leistung Beförderung und Zahlung des Fahrpreises.

4.              Sorge tragen für die Sicherheit, den Komfort und die ruhige Beförderung der Fahrgäste sowie für die Beförderung ihres Gepäck.

5.              Kennzeichnen Sie jedes in Betrieb befindliche Fahrzeug mit seinem Handelsnamen.

6.              sein. gegen die Haftung für Schäden versichert sein, die durch den Betrieb von privaten Straßentransport in   Taxidienst, und die Tätigkeiten des Fahrpersonals gegenüber Fahrgästen und Dritten.

7.              Wenn bei auf der Grundlage eines Vertrags mit einem Beförderer die Beförderung von Personen im Straßenverkehr im Rahmen eines Taxidienstes durchführt die Durchführung   Beförderer, so gelten die Bestimmungen dieser Transportvorschriften im gleichen Umfang auf ihn anwendbar.

8.              Sicherstellen, dass jedes in Betrieb befindliche Fahrzeug einen Zulassungsnachweis mit sich führt.

 

Art. IV

Fahrzeug Taxidienste

Das Taxifahrzeug darf nur sein ein Fahrzeug, das:

 

1.              ist nach der Technische Überwachung und Emissionskontrolle

2.              hat mindestens drei Zugangstüren zum Fahrer- und Fahrgastraum

3.              ist gemäß für die Beförderung von mindestens vier und höchstens neun Personen zugelassen neun Personen,    einschließlich des Fahrers

4.              ist an der vorderen linken und rechten Tür mit dem Firmennamen des Betreibers des Taxidienstes und        Rufnummer der Dispatching-Zentrale des Auftragsdienstes

5.              hat fest ein funktionsfähiges Taxameter, das den Anforderungen an ein bestimmtes Instrument entspricht, gilt nicht Fahrzeuge Taxis, die verwendet werden für Beförderung einer Gruppe von Fahrgästen, die den Fahrpreis vor Beginn der Beförderung entrichtet haben,           oder an den üblichen Stellen auf auf dem regelmäßigen Beförderungsweg

6.              hat auf an der rechten Vordertür und im Inneren des Taxis an einer auffälligen Stelle sichtbar für den Fahrgast        den Grundtarif Tarif

7.              Ist versichert gegen die Haftpflicht für Schäden, die einem Fahrgast bei Körperverletzung oder an seinem     Eigenschaft

8.              Ist ausgestattet mit einer funktionellen Dachlampe in gelb mit der Aufschrift TAXI; Car Taxi bereit für         Transport eine beleuchtete Dachluke hat. Seit dem Abschluss des Beförderungsvertrages mit dem Fahrgast bis zum Ende des              Transport ist die Dachleuchte ausgeschaltet ist. Ein Personenkraftwagen eines Taxiunternehmens, das keinen Taxidienst betreibt, hat eine Dachleuchte   Leuchte abgedeckt mit einer lichtundurchlässigen Abdeckung versehen ist oder die Leuchte demontiert ist

9.              Ermöglicht durch die Beförderung von mindestens 50 kg Gepäck bei voller Belegung im Rahmen des Gesamtgewichts Gewicht     Fahrzeug oder hat ein Gepäckstück einen Kofferraum oder Laderaum von mindestens 375 dm3



 

Art. V

Strom Taxidienste

1.              Beförderer hat eine Beförderungspflicht im Rahmen des Fahrplans.

2.              Beförderungsunternehmen bietet die Beförderung von Fahrgästen durch einen Reservierungsdienst an, wobei der Fahrer des Fahrzeugs Taxidienste sorgt für seine ordnungsgemäße und die ordnungsgemäße und rechtzeitige Abfertigung und ist verpflichtet, den Fahrgast nach den Anweisungen des Absenders zu befördern          von einem vorher vereinbarten Ort aus.

3.              Fahrer eines Taxifahrzeugs ist auch verpflichtet, einen Fahrgast zu befördern, der sich befördert werden möchte, auf         Lebensräume Taxi oder irgendwo auf der Straße, während das Taxi in Bewegung ist, ohne Fahrgast außer    Haltestellen des Linienverkehrs Verkehrs.

4.              Versand Die Verpflichtung des Taxifahrers gilt in der Reihenfolge des Eingangs der Bestellungen.

5.              Der Transport erfolgt auf dem kürzesten Weg unter Berücksichtigung der Verkehrslage. Nach andere Route wird               Die Beförderung kann nur mit Zustimmung oder auf Anregung des Fahrgastes erfolgen. Nach Abschluss des Beförderungsvertrags Beförderung                  mit dem Fahrgast, darf ein zusätzlicher Fahrgast auf derselben Strecke nur mit Zustimmung von oder       auf Anregung des Reisenden, mit dem ein mit dem ein Beförderungsvertrag geschlossen worden ist.

6.              Während Der Fahrer und die Fahrgäste dürfen im Taxifahrzeug nicht rauchen, trinken, essen, trinken, trinken, trinken oder fahren. dem Vordersitz                Manipulieren Sie Handgepäck, Zeitungen, Landkarten oder andere Gegenstände, die einschränken könnten.                   Ansicht des Fahrers oder das Fahren eines Taxis.

7.              V Im Fahrgastraum kann auch das Handgepäck des Beifahrers mitgeführt werden.

8.              Reisen Gepäck, Krücken, Stöcke, Kinderwagen, Käfige, Rucksäcke, Skier, Sportgeräte, Schlitten und andere Dinge, die    hätte sein können bei Autounfall oder einer plötzlichen Bewegung eines Pkw für den Fahrer oder für              des Fahrgastes gefährlich, vielleicht nur im Gepäckraum oder in einem für diesen Zweck vorgesehenen Fach befördert werden              vorgesehen. Gepäck und andere Gegenstände sind vom Fahrer des Taxifahrzeugs ein- und auszuladen, aufzustellen oder zu befestigen.

9.              Unter dürfen Personen in einem Taxifahrzeug nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen befördert werden bis zur Höhe der zulässigen            nützlich das Gewicht des Fahrzeugs, wobei die Zahl der beförderten Personen nicht höher sein darf als die Zahl der Sitzplätze     die in der Zulassungsbescheinigung des Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs.

10.           Unter darf nur ein Fahrgast auf dem Vordersitz neben dem Fahrer befördert werden, der der befördert werden kann   Vorschriften über Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss.

11.           O die durchgeführte Beförderung, ist der Taxifahrer verpflichtet, dem Fahrgast auf Verlangen eine eine Quittung auszustellen, die insbesondere folgende Angaben enthalten muss

 

a)     Nummer Dokument

b)     Datum Fahren

c)      Bezahlte Reisen

d)     Unterschrift den Taxifahrer, der den Transport durchgeführt hat

 

Beim Betrieb eines Taxidienstes ist der Fahrer verpflichtet, im Fahrzeug mitzuführen die folgenden Dokumente:

 

a)     Zertifikat der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung,

b)     Für eine Kopie siehe das Konzessionsdokument,

c)      Genehmigung für den grenzüberschreitenden Verkehr aus diesem Staat,

d)     Formulare Quittungen oder Rechnungen,

e)     ID ID,

f)      Nachweise über Fertigstellung von TK und EK, Bestätigung der Versicherungsprämie,

g)     den Führerschein an einer gut sichtbaren Stelle auszustellen Taxifahrer.



 

 

Art. VI

Vertrag zur Personenbeförderung

1.              Vertrag Die Beziehung zwischen dem Beförderer und dem Fahrgast wird auf der Grundlage eines abgeschlossenen Vertrags über Beförderung von Passagieren             nach den §§ 760 bis 764 des Bürgerlichen Gesetzbuches (im Folgenden "Beförderungsvertrag" genannt).

2.              Beförderer kann mit dem Fahrgast einen Vertrag über die Beförderung von Fahrgästen schließen:

a)     über den Taxifahrer am Taxistand oder an einem anderen Ort in dem in der Konzession festgelegten Gebiet Konzession genannten Gebiet, wenn er sich während der Fahrt ohne Fahrgast im Taxifahrzeug befindet,

b)     in seinem Hauptquartier

c)     über Abfertigung, wobei der Beförderungsvertrag mündlich auf der Grundlage eines Verfahrens geschlossen wird in dem der Reisende unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass er einen Beförderungsvertrag abschließen will, alternativ durch eine verbindliche Bestellung, die am Sitz des Unternehmens abgegeben wird. 

d)     verbindliche Bestellung auf der Website des Transportunternehmens, über Bestellformular

e)     verbindliche Bestellung durch Senden einer SMS an die Rufnummer des Betreibers

f)      verbindliche Bestellung durch Senden einer E-Mail mit den entsprechenden Daten an die E-Mail-Adresse des Beförderers

3.              Vor der Beförderung und dem Abschluss des Beförderungsvertrags hat der Reisende das Recht sich zu informieren über                  Gültig die Taxitarifliste und die Beförderungsbestimmungen.

4.              O der Taxifahrer ist verpflichtet, dem Fahrgast eine Quittung auszustellen, die Folgendes enthält               insbesondere die Daten gemäß Artikel V Absatz 11 der Transportvorschriften.

5.              Bei Abschluss des Beförderungsvertrags ist der Beförderer verpflichtet, den Reisenden ordnungsgemäß und pünktlich den Reisenden nach             Bestimmungsorte gemäß den Vertragsbedingungen und den Bedingungen des Beförderungsplans.

6.              Ablehnen der Abschluss des Beförderungsvertrags und die Durchführung der Beförderung können vom Fahrer des Taxis vorgenommen werden nach Maßgabe             die Bestimmungen von Artikel VIII der Beförderungsbestimmungen.

7.              Durch die Durchführung der Beförderung auf der Grundlage des abgeschlossenen Beförderungsvertrags und gemäß den Bedingungen des Beförderungsvertrags              des Fahrplans, ist der Fahrgast (oder Fahrgast (oder Kunde) verpflichtet, den angegebenen Fahrpreis gemäß den    Taxitarifliste.

8.              Fahrgäste ist verpflichtet, den Fahrpreis gemäß dem vereinbarten Preis zu zahlen.

9.              Fluggäste ist verpflichtet, alle zusätzlichen Gebühren für zusätzliches Gepäck, für Schäden oder        Verunreinigung des Fahrzeugs.

10.           Reisende müssen einen gültigen Personalausweis mit sich führen und bei Reisen in Länder, in denen dies erforderlich ist und            gültiger Reise Reisepass.

11.           Die Strafe für für die Verschmutzung des Innenraums des Fahrzeugs beträgt 300 EUR.

12.           ablehnen. die Zahlung des Fahrpreises, wenn zusätzliche Zahlungen für zusätzliches Gepäck, für Schäden oder           Verschmutzung des Fahrzeugs ist VERFÜGBAR DER RICHTIGE WEG.

 

 

 

 

 

 

13.           AN REISENDE SIND NICHT ERLAUBT

1.     Werfen Sie Abfälle und andere Gegenstände aus dem Fahrzeug.

2.     Einnahme von alkoholischen Getränken.

3.     Rauchen im Fahrzeug ist VERBOTEN!


 

 

Art. VII

Rücktritt vom Vertrag

1.              Beförderer kann von dem abgeschlossenen Beförderungsvertrag zurücktreten, wenn sie dem Kunden nicht erfüllt   die Bedingungen des Beförderungsvertrags oder die Bestimmungen der Transportvorschriften.

2.              Fahrer Der Fahrer des Taxifahrzeugs kann von dem abgeschlossenen Beförderungsvertrag zurücktreten, wenn der Fahrgast während der Beförderung     trotz der Warnung der Fahrer raucht, Speisen und Getränke zu sich nimmt oder sich im Taxifahrzeug ernährt             das beförderte Tier, oder um Handgepäck, Zeitungen, Karten       oder irgendetwas anderes, das die Sicht die Sicht des Fahrers einschränken oder den Betrieb des Taxifahrzeugs beeinträchtigen können,             oder anderweitig seine Sicherheit gefährdet, das Innere des Fahrzeugs verschmutzt das Innere des Fahrzeugs verschmutzt, die Route und den Zielort unangemessen ändert                   Transport, aggressiv ist, übermäßig viele alkoholische Getränke konsumiert hat oder anderweitig Anlass zur Sorge gibt über     Sicherheit des Fahrers und der Fahrgäste oder des Taxifahrzeugs.

3.              Fahrgäste können von dem geschlossenen Beförderungsvertrag zurücktreten, wenn der Beförderer oder der Fahrer des Fahrzeugs Taxi     gegen die Bestimmungen des Vertrags verstoßen hat, oder gegen die Bestimmungen der Beförderungsbedingungen verstoßen. Der Passagier kann von dem abgeschlossenen Vertrag zurücktreten      ohne Angabe von Gründen vom Beförderungsvertrag zurückzutreten ohne Angabe von Gründen gemäß Artikel XVI dieser Beförderungsbedingungen zurückzutreten.



Art. VIII

Ablehnen transportieren

Der zur Beförderung bereite Taxifahrer kann die Durchführung der Beförderung verweigern, wenn:

 

1.              Zeit die Fahrt, das Ziel, die Strecke oder andere Umstände, die dem Fahrer Sorge um seine              Gesundheit, über die Sicherheit der Beförderung oder des Taxifahrzeugs,

2.              auf den technischen Zustand und die Durchlässigkeit der Straße oder die Sicherheit und Kontinuität des Verkehrs nicht zulässt des Straßenverkehrs auf     den Transportweg, insbesondere infolge von Witterungseinflüssen, Schäden an der Straße oder     Verkehrsunfall,

3.              Fahrgäste offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder einem anderen Suchtmittel steht, besteht die Gefahr einer Verschmutzung oder Beschädigung Taxifahrzeuge, oder die Belästigung des Fahrers oder anderer Fahrgäste während der Beförderung,

4.              an das Verhalten des Fahrgastes dies nicht zulässt, insbesondere wenn er aggressiv oder bewaffnet ist, oder anderweitig erregt                  u der Fahrer um seine Gesundheit, die Sicherheit der Fahrt oder des Taxifahrzeugs besorgt ist,

5.              Passagiere Gepäck hat, das aufgrund seiner Anzahl, Größe, seines Gewichts oder seiner Form nicht nicht auf einmal befördert werden kann                  Transport, oder die das Taxifahrzeug beschädigen oder verunreinigen könnten, oder gefährden und              Begrenzung andere Fahrgäste,

6.              der Fahrgast möchte Tiere transportieren, die aufgrund ihrer Größe, ihrer Anzahl oder ihres Verhaltens nicht         kann im Raum transportiert werden im Fahrgast- oder Gepäckraum transportiert werden.



Art. IX

Laden von mit Fundstücken

1.              Fahrer des Taxidienstes ist verpflichtet, nach dem Auffinden der verlorenen Sachen des Fahrgastes im Fahrzeug des Besitzes des Fahrgastes im Taxi                  an den Eigentümer. Ist der Eigentümer des gefundenen Gegenstandes unbekannt oder meldet er sich nicht am Tag des Fundes, der Taxifahrer        ist verpflichtet, die Sache an die Taxizentrale zu übergeben.

2.              Wenn jemand einen Gegenstand in einem Taxi verloren oder vergessen hat und er keine keinen Zweifel an der Glaubwürdigkeit     seine Forderungen, so wird ihm die Sache übergeben.

3.              Finder hat Anspruch auf Erstattung der notwendigen Auslagen.

Art. X

Verantwortung

1.              Für Verletzung der Pflicht des Taxiunternehmens, den Fahrgast gemäß den Beförderungsvorschriften zu befördern den Fahrgast ordnungsgemäß und pünktlich zu befördern          entspricht dem Beförderer gemäß § 763 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

2.              V bei unzumutbarer Verspätung oder Nichtdurchführung der Beförderung aufgrund von des Beförderers oder   Taxifahrer, ist der Beförderer verpflichtet ist, dem Fahrgast den Schaden zu ersetzen, der dadurch entstanden ist, dass die Beförderung nicht         rechtzeitig durchgeführt werden, wie folgt:

a)     Rückerstattung Die Entschädigung für Verspätungen wird durch eine anteilige Ermäßigung des gezahlten Fahrpreises abgegolten,

b)     Rückerstattung Der Schadenersatz für die Nichtbeförderung wird durch die Erstattung des Fahrpreises gemäß der Preisliste des Taxiunternehmens,

3.              Seine ist der Beförderer von der Haftung befreit, wenn er beweist, dass der Schaden nicht hätte vermieden werden können, auch wenn durch             alle Anstrengungen, die von ihm verlangt werden können.

 



Art. XI

Beanstandungen, Beschwerden, Schäden

1.              Fahrgäste, oder derjenige, der einen Anspruch aus oder im Zusammenhang mit der Beförderung hat Ansprüche,          muss sie beantragen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Ausführung des Auftrags, schriftlich beim Beförderer Transport. In dem Antrag muss der Bevollmächtigte seinen Bedarf angeben und kurz begründen. Außerdem muss er       Unterlagen zum Nachweis der Anspruchsberechtigung beifügen seinen Anspruch.

2.              Wenn Der Beförderer fordert den Antragsteller unverzüglich auf, den Antrag zu vervollständigen, wenn er nicht alle erforderlichen Angaben enthält. den Antragsteller auf, den Antrag zu vervollständigen in   innerhalb der gesetzten Frist. Wenn der Antrag nicht innerhalb der festgelegten Frist von mindestens 8 Tagen ausgefüllt und abgesendet wird,               gilt als nicht eingereicht.

3.              Wenn der Reisende oder derjenige, der Anspruch auf die Beförderung durch oder in Bezug auf im Zusammenhang mit der Beförderung eine Beschwerde einreichen möchte,    muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem Tag, an dem der Antrag gestellt wurde, schriftlich beim Beförderer einzureichen. Kalendertagen nach                Sachverhalt auf den sich die Beschwerde bezieht.

4.              Wenn der Reisende während der Beförderung einen Schaden an seiner Gesundheit oder seinem Gepäck erleidet zusammen befördert mit ihm oder an die Güter, die er bei sich hatte, haftet der Beförderer nach den Bestimmungen des Gesetzes č.             40/1964 Slg. Zivilgesetzbuch Gesetzbuch über die Haftung für Schäden, die durch den Betrieb von Verkehrsmitteln verursacht werden bedeutet (§§ 427-431).

5.              Wenn es sich um das Recht auf Entschädigung bei Personenschäden oder bei Schäden am Gepäck, das zusammen mit den Reisenden befördert wird Fahrgäste    oder Sachen, die er besitzt in seinem Besitz hat; dieses Recht kann gerichtlich geltend gemacht werden.

6.              Wenn behauptet der Begünstigte Gesundheits- und Sachschäden oder Schäden durch Diebstahl     oder Verlust der Sache, gemäß § 106 des Bürgerlichen Gesetzbuches verfahren.

7.              Das Recht auf Entschädigung für Schäden am mitgeführten Gepäck des Reisenden oder Gegenstände, die                   Er hatte ist der Reisende verpflichtet, sich zunächst schriftlich an den Beförderer zu wenden, und zwar nicht später als 30      Tage ab dem Datum, an dem der der Schaden eingetreten ist.

8.              Beanstandungen und Beschwerden über die Erfüllung der Verpflichtungen aus den Beförderungsbestimmungen und deren Behandlung durch den Beförderer gemäß dieses Artikels, untersucht Slowakisches Gewerbeaufsichtsamt.

 



Art. XII

Außergewöhnliche Veranstaltung

1.              Für ein außergewöhnliches Ereignis (nachstehend "MU" genannt) bei der Erbringung von Personenbeförderungs - Taxidienstleistungen gilt gelten als solche:

a) Verkehrsunfall,

(b) Fahrzeugbrand,

(c) Unfall oder plötzliche Erkrankung eines Fahrgastes oder einer anderen Person.

2.              Bei MU ist ist der Fahrer des Taxidienstfahrzeugs verpflichtet:

(a) das Fahrzeug sofort anhalten,

(b) die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen zur Rettung von Fahrgästen und Gütern, die durch MU gefährdet sind,

(c) nach bestem Wissen und Gewissen für die der verletzten Person unverzüglich professionelle medizinische medizinische Hilfe zu leisten,

(d) geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass es nicht zu einer die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigt wird, und lassen sie wiederherstellen.

3.              Wenn bei MU eine Person verletzt oder getötet wird, oder eine Straße oder          einer nutzbaren Einrichtung oder wenn ein Sachschäden, die das Zehnfache des Mindest        des Monatsgehalts des Arbeitnehmers, ist der Taxifahrer dazu verpflichtet:

(a) die MU unverzüglich der Polizeibehörde zu melden Behörde,

(b) jede Handlung zu unterlassen, die der MU-Prüfung abträglich sind,

(c) bis zum Eintreffen der Polizeibehörde vor Ort zu bleiben bis zum Eintreffen der Polizeibehörde an Ort und Stelle zu bleiben oder unverzüglich nach der Hilfeleistung Hilfe zu leisten oder herbeizurufen, oder nachdem der MU gemeldet wurde.





Art. XIII

Transport Gepäck

1.              Jeder Fahrgast mit Anspruch auf einen Sitzplatz (Fahrgäste, die in den Fahrzeugen des Unternehmens befördert werden Moven s.r.o..) hat            Anspruch auf Freigepäck. Größe und Gewicht des Gepäcks, das der Luftfrachtführer zur unentgeltlichen Beförderung annimmt, ist      je nach Reiseziel und Fahrzeugkapazität. Im Allgemeinen sind die Fahrgäste berechtigt, Handgepäck mitzunehmen,       1 Stück Reisegepäck mit einem Gesamt Maximalgewicht 20 kg pro Passagier. Übergepäck und        Übergepäck, ist der Reisende verpflichtet den Beförderer rechtzeitig vor Beginn der eigentlichen Beförderung zu benachrichtigen.                   Übergepäck, oder Übergepäck wird nach der Preisliste der Fluggesellschaft berechnet.


2.             Arten von Gepäck:

                   1. Handgepäck - Gepäck das zusammen mit dem Fahrgast im Fahrgastraum des Fahrzeugs befördert wird.        Als Handgepäck im Sinne dieser Vorschriften gelten bedeutet:

a)     klein eine Handtasche oder eine Dokumententasche,

b)     Mantel,

c)     Regenschirm, möglicherweise ein Stock,

d)     Kamera, Videokamera, Laptop, Tablet, Smartphone oder Mobiltelefon,

e)     Krücken oder orthopädische Hilfsmittel für behinderte Menschen Passagiere.

                  2. Kabinengepäck - Gepäck, das getrennt vom Passagier oder außerhalb des Abteils            Passagiere, in dem von der Fluggesellschaft dafür vorgesehenen Raum. Das Passagiergepäck muss geeignet                mit Hilfe von abschließbar sein (z. B. sollten Gepäckstücke mit einem Reißverschluss ein Vorhängeschloss haben). Im Falle von     festgestellte unbefugte Gepäckstücks, das nicht verschlossen wurde, ist es nicht möglich, die    die Forderung akzeptieren. Jedes Gepäckstück muss mit einem Namensschild mit Vor- und Nachnamen und Adresse versehen sein,                   oder Telefonnummer. Alle wertvollen und persönlichen Gegenstände (z. B. Schmuck, Edelmetalle Metalle,                  Kameras, Videokameras, Geld, Dokumente, Smartphones, Tablets, Medikamente, zerbrechliche Gegenstände usw.) sind                transportiert als Handgepäck im Fahrgastraum. Moven s.r.o.., trägt nicht   Haftung für Wertgegenstände, die in Gepäck oder Gepäck oder Handgepäck. Für besser                und sicherere Handhabung des Gepäcks und das Risiko möglicher Schäden zu minimieren, ist es notwendig Gepäckstücke bieten Geräumigkeit, Leichtigkeit und gleichzeitig ausreichende Festigkeit und Wasserdichtigkeit.                  Es wird auch empfohlen, dass der Passagier sicherstellt in geeigneter Weise
                  Gepäckstücke vor vor Beschädigung zu schützen, z. B. durch Umhüllen mit Schutzfolie.

3.             Von der Beförderung ausgeschlossenes Gepäck:

                  Reisegepäck oder Gegenstände, die die Sicherheit der Beförderung, von Personen oder Sachen gefährden könnten und fernerReisegepäck    und Dinge, die beim Transport beschädigt sein könnten beschädigt sind oder deren Verpackung unzureichend ist.Probanden, deren                Transport ist verboten: Druckgase, ätzende Stoffe, Sprengstoffe, Waffen, Munition, Vorräte Feuerwerkskörper, die    sind leicht leicht entzündliche, brennbare flüssige und feste Stoffe, oxidierende Stoffe, Waren, die der zollamtlicher Überwachung,            Radioaktive Material, Gifte, Betäubungsmittel, usw. Der Beförderer kann sich in Anwesenheit des Reisenden davon überzeugen      die Art und den Inhalt des Gepäcks. Wenn ist der Reisende nicht anwesend, so ist der Beförderer berechtigt, in Anwesenheit von mindestens    ein Zeuge, der kein Angestellter des Beförderers ist der nicht Angestellter des Beförderers ist, um das Gepäck zu öffnen. Hält er das Gepäck für           gefährlich ist oder Gegenstände enthält, die von der von der Beförderung ausgeschlossen sind oder deren Beförderung eine Sonderregelung erfordert, ist berechtigt, das Gepäck zu befördern abzulehnen. Gepäckstücke über 50kg/Stück sind ebenfalls von der Beförderung ausgeschlossen.


Art. XIV

Transport von lebenden Tieren

Lebende Tiere sind unter folgenden Bedingungen zu transportieren den folgenden Bedingungen:

Das Tier muss von einem Passagier begleitet werden, der der älter als 15 Jahre alt ist. Es muss in einem fest verschlossenen Käfig transportiert werden, oder in einem für diesen Zweck vorgesehenen Käfig oder einer Kiste, die der Fahrgast selbst bereitstellen muss. Tier ist hauptsächlich im Gepäckraum zu befördern.

 

Das Haustier kann auch transportiert werden im Fahrgastraum befördert werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

a)     v im Fahrgastraum darf sich höchstens ein Tier befinden,

b)     Fahrer können weder der Fahrer noch die Fahrgäste Einspruch erheben,

c)      nicht eine die Abmessungen der Tierbox dürfen 30x40x40 nicht überschreiten,

d)     Tier darf keine Belästigung für andere Fahrgäste darstellen (Lärm, Geruch) und ist fixiert in einem Käfig oder einer Transportbox eingeschlossen sein, die für diesen Zweck vorgesehen sind.

e)     Ein Hund mit spezieller Ausbildung, der einem Fahrgast einem schwerbehinderten Fahrgast zur Seite steht, wird von dem Fahrgast unentgeltlich befördert.




Artikel XV

Zolltarif

1.     Der Mindesttarif beträgt 5,00 Euro

2.     Der Eintrittspreis beträgt 1,00 EUR

3.     Der Grundtarif beträgt 0,80 Eur/km

4.     Stehplatzgebühr pro Minute 0,25 EUR

5.     Preis pro Minute 0,05 EUR





Čl. XVI.
GebrauchtíErstellung einer mobilen Anwendung

 

1.             WartenamitíSENSET mobile Anwendung /(nachstehend "mobile App" genannt), ist eine MobilfunknummeríName des Passagiers   verknüpft mit der jeweiligen AnwendungíBenutzerkonto und zu unseremej Datenbanken. Wenn Sie nicht mehr verwendeníSie kennen Ihre       Handy-Nr.íslo, bitte informieren Sie uns, damit wir die Daten anonymisieren können Ihro Zu Händen:u. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen                 ändern yourho číSla, dǔ kann der Mobilfunkbetreiberže weisen Ihree čífür eine andere Person. Wenn Sie auchaTrichter       gebrauchtídie mobile Anwendung nutzen, kann diese andere Personže Ihre persönlichen Daten sehen.
2.              Das Angebot zum Abschluss eines Vertrages durch den Kunden ist ein Dienstleistungsauftragieb implementiert         über elektronisches Bestellformular in der Anwendung. Um die Bestellung zu akzeptieren, muss der Dienstieb      von Anbietera und damit zum zum Vertragsabschluss, erfolgt aufgrund der Annahme der Bestellung durch         durch den Anbietera die dem Auftraggeber mitgeteilt werdenvi durch den Anbietera über die App, nachdem          Eingang der Bestellung des Auftraggebers.
3.
              Der Vertrag wird für einen Zeitraum geschlossen, der durchitú und enden mit der Erfüllung der Verpflichtungen des Anbietersa und den Kunden.
4.              Der Vertrag kann
že kann auch durch Vereinbarung der Parteien oder durch Rücktritt beendet werden durch Kündigung.
5.
              Preis für die Dienstleistungby und Zahlung Bedingungen der Beendigungedes Verkehrs
6.
              Das Recht des Kunden auf Erstattungadürfen nicht eingenommen werdenageht er auf Bestellungen innerhalb der mobilen App. ŽiVerfügbarkeit                   für die Rückgabe des Stumpfesafür Transportdienstleistungenby stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, in dessen Rahmen war              bestellte Bereitstellung Transportdienstby.
7.
              Die mobile Anwendung wird ohne Mängelgewähr bereitgestellt. Der Anbieter übernimmt keine Garantieuist, že Der Zugang zu den Anwendungen wird                Kein Bedarfoverschwunden oder ohne Fehler. Im Falle einesezu den Fehlern in der Software werden wir versuchenisie so bald wie möglich zu machenr        zu beheben, aber es scheintrund ihrejeme, že die Funktionsweise der Anwendung kannže Wohnunǧ begrenzt kvôlund die gelegentliche      Auf technische Fehler und wir können nicht garantiereniť, že wird die Anwendung bereitsdy verfügbar (öffentliche Krisensituation        kannže Mattě was zu einer Unterbrechung führtedienstfreiby).
8.
              Der Provider und seine Vertreter, Direktoren und Mitarbeiter haften nicht füriund Verluste oder škoden,                  diežu entstehen durchsdas Hauptbuch verwendet wurdeitia mobile app oder in Verbindung damit, že Sie haben die Fahrt gemacht,       die Sie über die App bestellt haben und auf die Sie sich verlassen haben, einschließlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: jedevek direkt       oder indirekt škOden an das Eigentum oder StumpfaErntenej Verluste, Gewinnverluste, Geschäftsverluste, Verträge,              Kontakte, GoodwillRuf und jedevek des Verlustes, dieže entstehen durch Unterbrechungenedes Geschäfts, Verluste           oder Ungenauigkeiten in den Daten und jedeeauf eine andere Art von Verlust oder Schadenkder Kleidung.
9.              FinanzennVerantwortung des Anbietersa im Zusammenhang mit der Verletzung vonedurch den Vertrag auf 50 Euro begrenzt ist. Recht      zum Ausgleich für die SchkOden werden Sie habeň nur, wenn der Anbieter vorsätzlich gegen dieil Vertrag. Der Anbieter haftet nicht          Haftung für eine Handlung oder Unterlassungidie Fähigkeit des Transportunternehmens oder des Fahrersa und ist nicht verantwortlich für diekOden, die                  Beförderer oder der Fahrer, je nach Sachlagesbeide Passagiere.
10.
           Der Anbieter stellt dem Kunden eine Auswahl an Beförderungsunternehmen (Fahrzeugen) zur Verfügung Taxi), aus denen der Kunde wählen kann             kannže allein auf der Grundlage von Preis, Entfernung und nichtamit MännernnAuftragsabwicklung. Der Kunde kannže         wennvek, bevor Sie eines der Angebote bestätigen, kündigeniIhre Bestellung aufgeben.
11.
           Der Kunde ist verpflichtet, dieídie Dienstleistungieb vom Anbieter bereitgestelltom, die vom Anbieter bereitzustellen sindovi           alleetky Daten wahrheitsgemäß und fehlerfrei anzugeben. Die so bereitgestellten Daten gelten alsuwird vom Anbieter als korrekt und wahrheitsgemäß angesehen.
12.
           Wenn der Kunde die Nutzung vonizu dienenby Anbietera und buchen Sie Ihren Transport über die mobile App,    gibt den Abholort an, das Zieletion und keineabei Abholung. Wenn der Kunde die Nr. nicht eingibt.amit Pickup, hat      für diese, že interessiert sich derzeit für Verkehridiese, auf keinen Fallabei der Erstellung und Versand des Transportauftrags.
13.
           Nachdem der Anbieter den Transportauftrag abgeschickt hata Fahrerom, erhält der Kunde Angebote von       individuell Fahreroin, die die endgültigendie Kosten für den Transport und keineamit Abholung. Individuelle Angebote folgenaTrichter            enthalten den Namen des Beförderers, den Namen des FahrersaZulassungsnummer und Fahrzeugmodell. Aus den oben genannten Angeboten hat der Kunde Anspruch auf                 wählen Sie ein Angebot zur Bestätigung in der mobilen App. Durch die Bestätigung eines bestimmten Angebots kann der Fahrera,           erfolgt die Annahme seines Angebots und damit der Abschluss eines Beförderungsvertrags mit einer bestimmten Person. Der Kunde ist nicht verpflichtet, zu wählen žiund eines der Angebote Transport.
14.
           Verwendete mobile Anwendungíum die Existenz des Kunden zu überprüfen, eine Bestätigungs-SMS mit einem Code, der ist.     nur für 30 Minuten gültig. Der Kunde kannže sich erst nach Eingabe des Validators bei der Anwendung anmeldennden Code aus der SMS.
15.
           Verwendete mobile AnwendungíSie zu bestimmenenicht die GPS-Position des Handys des Telefons. GPS verwendetínur für das Notwendige     einen Moment bei der Bestellung Taxi, bei der Bestimmungeihr Einsteigen den Standort des Kunden und die Anzahl deramit dem Fortgang des Auftrags bis zu seiner    Endeenien. Der Kunde kannže verwendetíGPS deaktivieren und bestimmeniden Ort des Einsteigens mit Hilfe eines "Stifts" am         Ordner, sondern durch Eingabe einer bestimmten Adresse.

 

 

 

Art. XVII

Stornierung Transportaufträge und Gebühren


1.              Ein Fahrgast, der einen Beförderungsauftrag stornieren möchte, kann dies ohne Angabe von Gründen mit folgenden Angaben tun       Bedingungen:

a)     Wenn der Fahrgast die Buchung 48 Stunden oder mehr vor Beginn der Fahrt storniert, ist keine wird keine Stornogebühr vom Fahrpreis abgezogen und der volle Betrag, sofern wird per Banküberweisung zurückerstattet.

b)     Wenn storniert der Passagier die Buchung weniger als 48 Stunden und mehr als 24 Stunden vor dem wird eine Gebühr von 25% vom Fahrpreis abgezogen.

c)      Wenn storniert der Passagier die Buchung weniger als 24 Stunden und mehr als 12 Stunden vor dem wird eine Gebühr von 50% vom Fahrpreis abgezogen.

d)     Wenn der Fahrgast die Buchung weniger als 12 Stunden vor der Abfahrtszeit storniert, ist er/sie wird eine Gebühr von 100% vom Fahrpreis abgezogen.

e)     Für die Höhe der Stornogebühr ist der Zeitpunkt der Abreise maßgebend:

-       bei Reisen aus der Slowakischen Republik um 17:00 Uhr am Abend des Abfahrtstages,

-       bei Reisen aus dem Ausland in den von uns befahrenen Gebieten um 06:00 am Morgen des Abfahrtstages,


Beispiele für die Berechnung von Stornogebühren:

1. wenn der Fahrgast eine einfache Fahrt 36 Stunden vorher storniert während eines Zeitraums von 30 Tagen vor Antritt der Reise mit einem Fahrpreis von 100 EUR:

Fahrpreis 100 eur - 25% = 25 eur - Storno Gebühr.

2. wenn der Fahrgast eine einfache Fahrt storniert, 20 Stunden,  vor Antritt der Reise, mit einem Fahrpreis von 100 EUR:

Fahrpreis 100 Euro - 50% = 50 Euro - Stornogebühr.

3. wenn der Passagier eine einfache Fahrt 12 Stunden.., vor dem Einsteigen und weniger, mit einem Fahrpreis von 100 EUR:

Fahrpreis 100 Euro - 100% = 100 Euro - Stornogebühr - voller Tarif.

Hin- und Rückfahrt - (abzüglich) des Preises für eine einfache Fahrt = Preis Hin- und Rückfahrt



Art. XVIII

GDPR - Beförderungsbedingungen


Der für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortliche ist das Unternehmen 

Moven s.r.o..Konzession für die Erbringung von Taxidiensten: OU-KE-OCDPK-2022/034634, Moven s.r.o.. Ort Ort der Geschäftstätigkeit Bauerova 1205/7, 040 23 Košice
ID-Nr.: 54 776 961 /nachfolgend bezeichnet als Moven s.r.o../, die personenbezogene Daten unter den nachstehend genannten Bedingungen verarbeitet.

 

1. Verarbeitung von personenbezogenen Daten für individuelle Zwecke: Transportaufträge, Transportverträge  

Unternehmen Moven s.r.o.., verarbeitet zu folgenden Zwecken die folgenden personenbezogenen Daten Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail Adresse.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Allgemeine Datenschutzverordnung) (im Folgenden als "GDPR").

Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Moven s.r.o.., für die Ausführung des Auftrags, des Beförderungsvertrags erforderlich ist. Die personenbezogenen Daten werden verarbeitet während während der Ausführung des Auftrags, des Beförderungsvertrags und während der Reklamationsfrist für die für den durchgeführten Transport verarbeitet.

 

2. Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen von Moven s.r.o..

Unternehmen Moven s.r.o.. verarbeitet die personenbezogenen Daten des Fahrgastes Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, zum Zweck der Erfüllung der der gesetzlichen Verpflichtungen des Unternehmens Moven s.r.o..

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist der Artikel 6(1)(c) der GDPR (z.B. das Buchführungsgesetz,    Mehrwertsteuergesetz, Steuergesetz Einkommensteuergesetz, Verbraucherschutzgesetz, Archivgesetz       und Registern).

Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Moven s.r.o.., für die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen des Unternehmens erforderlich ist Moven s.r.o..

Personenbezogene Daten werden während des Zeitraums verarbeitet, der die durch das geltende Recht vorgeschrieben ist.



3. Rechte der betroffenen Person

Die betroffene Person hat das Recht, einen Antrag zu stellen beim Amt für den Schutz personenbezogener Daten der Slowakischen Republik zu stellen, wenn der Ansicht ist, dass sie in ihren Rechten nach der DSGVO oder den einschlägigen Rechtsvorschriften unmittelbar betroffen ist oder der einschlägigen Gesetzgebung direkt betroffen ist.

Die betroffene Person hat gegenüber dem den für die Verarbeitung Verantwortlichen das Recht auf (i) Auskunft über die personenbezogenen Daten, (ii) Berichtigung personenbezogener Daten, (iii) auf Löschung der personenbezogenen Daten, (iv) auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten, (v) das Recht auf Übertragbarkeit der personenbezogenen Daten und (vi) das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten. Die betroffene Person kann diese Rechte wahrnehmen kann dieses Recht ausüben, indem sie sich an das Unternehmen wendet Moven s.r.o.. :durch ein schriftliches Schreiben an die Adresse des eingetragenen Sitzes des Unternehmens.
Die einschlägigen Rechtsvorschriften sind insbesondere die GDPR-Verordnung, das geltende Gesetz über Datenschutzgesetz in der geltenden Fassung und andere allgemein gültige geltende Gesetze und Verordnungen.

 

 

Dieser wurde durch Entscheidung des Luftfahrtunternehmens genehmigt und gilt ab dem 1.9.2024