Betriebliche Transportvorschriften Moven
s.r.o..
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Der Fahrplan wurde erstellt in
Gesetz Nr. 56/2012 Slg. über den Straßenverkehr, Gesetz Nr. Nr. 8/2009 Slg. über den Straßenverkehr,
Gesetz Nr. 40/1964 Slg. über das Zivilgesetzbuch
Kunst. I
Startseite
Bestimmungen
1.
Diese
Beförderungsbestimmungen regeln die Beförderungsbedingungen des Beförderers Moven
s.r.o.., gegründet in Bauerova 1205/7, 040 23 Košicenotwendig für die Schließung
Transportvertrag in Taxidienst.
2.
Schifffahrt
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung auf der Website des Luftfahrtunternehmens in Kraft.
3.
Veröffentlicht von
Der Fahrplan ist Teil des Angebots des Verkehrsunternehmens für den Abschluss eines Beförderungsvertrags und
sein Inhalt ist nach Abschluss Teil der vertraglichen Rechte und Pflichten der
der Parteien.
Art. II
Definition
grundlegende Konzepte
1.
Taxidienst
ist die Beförderung von Personen mit Taxifahrzeugen, als Beförderung
individuell Fahrgäste oder Gruppen
Fahrgäste bis zu ihrem endgültigen Bestimmungsort im Rahmen eines Personenbeförderungsvertrags.
2.
Beförderer
im Sinne dieser Beförderungsbestimmungen ist der Betreiber einer Personenbeförderung auf der Straße
Personenbeförderung - Taxidienste (ab dem Datum der
der Konzession), die sie zur Erbringung von Verkehrsdiensten berechtigt
Dienstleistungen Fahrgäste und ihr Gepäck
und damit zusammenhängende Dienstleistungen im Rahmen eines Vertrags über die Beförderung von Personen.
3.
Fahrgäste für
im Sinne dieser Beförderungsbestimmungen ist eine natürliche Person, die
einen Vertrag abgeschlossen hat bei der Beförderung
von Personen.
4.
An den Kunden
ist im Sinne dieser Beförderungsbestimmungen eine natürliche Person (Nichtunternehmer),
oder Geschäftseinheit (FO oder
PO), das im Handelsregister eingetragen ist und die Beförderung in Auftrag gibt des Fahrgastes auf der Grundlage des
des abgeschlossenen Vertrags über die Beförderung von Personen.
5.
Durch Vertrag
Im Sinne dieser Beförderungsbedingungen ist unter einem Vertrag über die Beförderung von Reisenden ein Vertragsverhältnis zu verstehen
Verhältnis gemäß Artikel VI Absatz 1 der vorliegenden
der Beförderungsbedingungen.
Art. III
Aufgaben
des Beförderers
Allgemeine Pflichten des Beförderers nach
Straßenverkehrsgesetz:
1.
Betreiben Sie
Personenbeförderung auf der Straße im Taxidienst gemäß den Verkehrsvorschriften.
2.
Sicherstellen, dass
Veröffentlichung und Bereitstellung des Zeitplans auf ihrer Website.
3.
Beförderung
zur Beförderung von Fahrgästen gemäß der geltenden Taxitarifliste und zur Ausgabe an den Fahrgast, oder
an den Kunden, Erhalt der erbrachten Leistung
Beförderung und Zahlung des Fahrpreises.
4.
Sorge tragen
für die Sicherheit, den Komfort und die ruhige Beförderung der Fahrgäste sowie für die Beförderung ihres
Gepäck.
5.
Kennzeichnen Sie
jedes in Betrieb befindliche Fahrzeug mit seinem Handelsnamen.
6.
sein.
gegen die Haftung für Schäden versichert sein, die durch den Betrieb von privaten
Straßentransport in Taxidienst,
und die Tätigkeiten des Fahrpersonals gegenüber Fahrgästen und Dritten.
7.
Wenn bei
auf der Grundlage eines Vertrags mit einem Beförderer die Beförderung von Personen im Straßenverkehr im Rahmen eines Taxidienstes durchführt
die Durchführung Beförderer, so gelten die Bestimmungen dieser
Transportvorschriften im gleichen Umfang auf ihn anwendbar.
8.
Sicherstellen,
dass jedes in Betrieb befindliche Fahrzeug einen Zulassungsnachweis mit sich führt.
Art. IV
Fahrzeug
Taxidienste
Das Taxifahrzeug darf nur sein
ein Fahrzeug, das:
1.
ist nach der
Technische Überwachung und Emissionskontrolle
2.
hat
mindestens drei Zugangstüren zum Fahrer- und Fahrgastraum
3.
ist gemäß
für die Beförderung von mindestens vier und höchstens neun Personen zugelassen
neun Personen, einschließlich des Fahrers
4.
ist an
der vorderen linken und rechten Tür mit dem Firmennamen des Betreibers
des Taxidienstes und Rufnummer
der Dispatching-Zentrale des Auftragsdienstes
5.
hat fest
ein funktionsfähiges Taxameter, das den Anforderungen an ein bestimmtes Instrument entspricht, gilt nicht
Fahrzeuge Taxis, die verwendet werden für
Beförderung einer Gruppe von Fahrgästen, die den Fahrpreis vor Beginn der Beförderung entrichtet haben, oder an den üblichen Stellen auf
auf dem regelmäßigen Beförderungsweg
6.
hat auf
an der rechten Vordertür und im Inneren des Taxis an einer auffälligen Stelle
sichtbar für den Fahrgast den Grundtarif
Tarif
7.
Ist
versichert gegen die Haftpflicht für Schäden, die einem Fahrgast bei
Körperverletzung oder an seinem Eigenschaft
8.
Ist
ausgestattet mit einer funktionellen Dachlampe in gelb mit der Aufschrift TAXI; Car
Taxi bereit für Transport
eine beleuchtete Dachluke hat. Seit dem Abschluss des Beförderungsvertrages mit dem Fahrgast
bis zum Ende des Transport ist
die Dachleuchte ausgeschaltet ist. Ein Personenkraftwagen eines Taxiunternehmens, das keinen Taxidienst betreibt,
hat eine Dachleuchte Leuchte abgedeckt
mit einer lichtundurchlässigen Abdeckung versehen ist oder die Leuchte demontiert ist
9.
Ermöglicht durch
die Beförderung von mindestens 50 kg Gepäck bei voller Belegung im Rahmen des Gesamtgewichts
Gewicht Fahrzeug oder hat ein Gepäckstück
einen Kofferraum oder Laderaum von mindestens 375 dm3
Art. V
Strom
Taxidienste
1.
Beförderer
hat eine Beförderungspflicht im Rahmen des Fahrplans.
2.
Beförderungsunternehmen
bietet die Beförderung von Fahrgästen durch einen Reservierungsdienst an, wobei der Fahrer des Fahrzeugs
Taxidienste sorgt für seine ordnungsgemäße und
die ordnungsgemäße und rechtzeitige Abfertigung und ist verpflichtet, den Fahrgast nach den Anweisungen des Absenders zu befördern von einem vorher vereinbarten Ort aus.
3.
Fahrer
eines Taxifahrzeugs ist auch verpflichtet, einen Fahrgast zu befördern, der sich
befördert werden möchte, auf Lebensräume
Taxi oder irgendwo auf der Straße, während das Taxi in Bewegung ist, ohne
Fahrgast außer Haltestellen des Linienverkehrs
Verkehrs.
4.
Versand
Die Verpflichtung des Taxifahrers gilt in der Reihenfolge des Eingangs der Bestellungen.
5.
Der Transport
erfolgt auf dem kürzesten Weg unter Berücksichtigung der Verkehrslage. Nach
andere Route wird Die Beförderung kann
nur mit Zustimmung oder auf Anregung des Fahrgastes erfolgen. Nach Abschluss des Beförderungsvertrags
Beförderung mit dem Fahrgast,
darf ein zusätzlicher Fahrgast auf derselben Strecke nur mit Zustimmung von
oder auf Anregung des Reisenden, mit dem ein
mit dem ein Beförderungsvertrag geschlossen worden ist.
6.
Während
Der Fahrer und die Fahrgäste dürfen im Taxifahrzeug nicht rauchen, trinken, essen, trinken, trinken, trinken oder fahren.
dem Vordersitz Manipulieren Sie
Handgepäck, Zeitungen, Landkarten oder andere Gegenstände, die
einschränken könnten. Ansicht des Fahrers
oder das Fahren eines Taxis.
7.
V
Im Fahrgastraum kann auch das Handgepäck des Beifahrers mitgeführt werden.
8.
Reisen
Gepäck, Krücken, Stöcke, Kinderwagen, Käfige, Rucksäcke, Skier, Sportgeräte, Schlitten
und andere Dinge, die hätte sein können bei
Autounfall oder einer plötzlichen Bewegung eines Pkw für den Fahrer oder für des Fahrgastes gefährlich, vielleicht
nur im Gepäckraum oder in einem für diesen Zweck vorgesehenen Fach befördert werden vorgesehen. Gepäck und andere Gegenstände
sind vom Fahrer des Taxifahrzeugs ein- und auszuladen, aufzustellen oder zu befestigen.
9.
Unter
dürfen Personen in einem Taxifahrzeug nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen befördert werden
bis zur Höhe der zulässigen nützlich
das Gewicht des Fahrzeugs, wobei die Zahl der beförderten Personen nicht höher sein darf als
die Zahl der Sitzplätze die in der Zulassungsbescheinigung des
Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs.
10.
Unter
darf nur ein Fahrgast auf dem Vordersitz neben dem Fahrer befördert werden, der
der befördert werden kann Vorschriften über
Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss.
11.
O
die durchgeführte Beförderung, ist der Taxifahrer verpflichtet, dem Fahrgast auf Verlangen eine
eine Quittung auszustellen, die insbesondere folgende Angaben enthalten muss
a)
Nummer
Dokument
b)
Datum
Fahren
c)
Bezahlte
Reisen
d)
Unterschrift
den Taxifahrer, der den Transport durchgeführt hat
Beim Betrieb eines Taxidienstes ist der Fahrer verpflichtet, im Fahrzeug mitzuführen
die folgenden Dokumente:
a)
Zertifikat
der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung,
b)
Für eine Kopie siehe
das Konzessionsdokument,
c)
Genehmigung
für den grenzüberschreitenden Verkehr aus diesem Staat,
d)
Formulare
Quittungen oder Rechnungen,
e)
ID
ID,
f)
Nachweise über
Fertigstellung von TK und EK, Bestätigung der Versicherungsprämie,
g) den Führerschein an einer gut sichtbaren Stelle auszustellen
Taxifahrer.
Art. VI
Vertrag zur
Personenbeförderung
1.
Vertrag
Die Beziehung zwischen dem Beförderer und dem Fahrgast wird auf der Grundlage eines abgeschlossenen Vertrags über
Beförderung von Passagieren nach den §§ 760 bis
764 des Bürgerlichen Gesetzbuches (im Folgenden "Beförderungsvertrag" genannt).
2.
Beförderer
kann mit dem Fahrgast einen Vertrag über die Beförderung von Fahrgästen schließen:
a)
über
den Taxifahrer am Taxistand oder an einem anderen Ort in dem in der Konzession festgelegten Gebiet
Konzession genannten Gebiet, wenn er sich während der Fahrt ohne Fahrgast im Taxifahrzeug befindet,
b)
in seinem
Hauptquartier
c)
über
Abfertigung, wobei der Beförderungsvertrag mündlich auf der Grundlage eines Verfahrens geschlossen wird
in dem der Reisende unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass er einen Beförderungsvertrag abschließen will,
alternativ durch eine verbindliche Bestellung, die am Sitz des Unternehmens abgegeben wird.
d)
verbindliche
Bestellung auf der Website des Transportunternehmens, über
Bestellformular
e)
verbindliche
Bestellung durch Senden einer SMS an die Rufnummer des Betreibers
f) verbindliche Bestellung durch Senden einer E-Mail mit den entsprechenden Daten
an die E-Mail-Adresse des Beförderers
3.
Vor
der Beförderung und dem Abschluss des Beförderungsvertrags hat der Reisende das Recht
sich zu informieren über Gültig
die Taxitarifliste und die Beförderungsbestimmungen.
4.
O
der Taxifahrer ist verpflichtet, dem Fahrgast eine Quittung auszustellen,
die Folgendes enthält insbesondere die Daten
gemäß Artikel V Absatz 11 der Transportvorschriften.
5.
Bei Abschluss
des Beförderungsvertrags ist der Beförderer verpflichtet, den Reisenden ordnungsgemäß und pünktlich
den Reisenden nach Bestimmungsorte
gemäß den Vertragsbedingungen und den Bedingungen des Beförderungsplans.
6.
Ablehnen
der Abschluss des Beförderungsvertrags und die Durchführung der Beförderung können vom Fahrer des Taxis vorgenommen werden
nach Maßgabe die Bestimmungen von Artikel VIII
der Beförderungsbestimmungen.
7.
Durch die Durchführung
der Beförderung auf der Grundlage des abgeschlossenen Beförderungsvertrags und gemäß den Bedingungen des Beförderungsvertrags des Fahrplans, ist der Fahrgast (oder
Fahrgast (oder Kunde) verpflichtet, den angegebenen Fahrpreis gemäß den Taxitarifliste.
8.
Fahrgäste
ist verpflichtet, den Fahrpreis gemäß dem vereinbarten Preis zu zahlen.
9.
Fluggäste
ist verpflichtet, alle zusätzlichen Gebühren für zusätzliches Gepäck, für Schäden
oder Verunreinigung des Fahrzeugs.
10.
Reisende
müssen einen gültigen Personalausweis mit sich führen und bei Reisen in Länder, in denen
dies erforderlich ist und gültiger Reise
Reisepass.
11.
Die Strafe für
für die Verschmutzung des Innenraums des Fahrzeugs beträgt 300 EUR.
12.
ablehnen.
die Zahlung des Fahrpreises, wenn zusätzliche Zahlungen für zusätzliches Gepäck, für Schäden
oder Verschmutzung des Fahrzeugs ist VERFÜGBAR
DER RICHTIGE WEG.
13.
AN REISENDE
SIND NICHT ERLAUBT
1.
Werfen Sie
Abfälle und andere Gegenstände aus dem Fahrzeug.
2.
Einnahme von alkoholischen
Getränken.
3.
Rauchen im
Fahrzeug ist VERBOTEN!
Art. VII
Rücktritt
vom Vertrag
1.
Beförderer
kann von dem abgeschlossenen Beförderungsvertrag zurücktreten, wenn sie dem Kunden nicht
erfüllt die Bedingungen des Beförderungsvertrags
oder die Bestimmungen der Transportvorschriften.
2.
Fahrer
Der Fahrer des Taxifahrzeugs kann von dem abgeschlossenen Beförderungsvertrag zurücktreten, wenn der Fahrgast
während der Beförderung trotz der Warnung
der Fahrer raucht, Speisen und Getränke zu sich nimmt oder sich im Taxifahrzeug ernährt das beförderte Tier, oder um
Handgepäck, Zeitungen, Karten oder irgendetwas anderes, das die Sicht
die Sicht des Fahrers einschränken oder den Betrieb des Taxifahrzeugs beeinträchtigen können, oder anderweitig seine Sicherheit gefährdet, das Innere des Fahrzeugs verschmutzt
das Innere des Fahrzeugs verschmutzt, die Route und den Zielort unangemessen ändert Transport,
aggressiv ist, übermäßig viele alkoholische Getränke konsumiert hat oder anderweitig
Anlass zur Sorge gibt über Sicherheit des Fahrers und
der Fahrgäste oder des Taxifahrzeugs.
3.
Fahrgäste
können von dem geschlossenen Beförderungsvertrag zurücktreten, wenn der Beförderer oder der Fahrer des Fahrzeugs
Taxi gegen die Bestimmungen des Vertrags verstoßen hat,
oder gegen die Bestimmungen der Beförderungsbedingungen verstoßen. Der Passagier kann von dem abgeschlossenen Vertrag zurücktreten ohne Angabe von Gründen vom Beförderungsvertrag zurückzutreten
ohne Angabe von Gründen gemäß Artikel XVI dieser Beförderungsbedingungen zurückzutreten.
Art. VIII
Ablehnen
transportieren
Der zur Beförderung bereite Taxifahrer
kann die Durchführung der Beförderung verweigern, wenn:
1.
Zeit
die Fahrt, das Ziel, die Strecke oder andere Umstände, die dem Fahrer
Sorge um seine Gesundheit, über
die Sicherheit der Beförderung oder des Taxifahrzeugs,
2.
auf
den technischen Zustand und die Durchlässigkeit der Straße oder die Sicherheit und Kontinuität des Verkehrs nicht zulässt
des Straßenverkehrs auf den Transportweg,
insbesondere infolge von Witterungseinflüssen, Schäden an der Straße oder
Verkehrsunfall,
3.
Fahrgäste
offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder einem anderen Suchtmittel steht, besteht die Gefahr einer Verschmutzung
oder Beschädigung Taxifahrzeuge,
oder die Belästigung des Fahrers oder anderer Fahrgäste während der Beförderung,
4.
an
das Verhalten des Fahrgastes dies nicht zulässt, insbesondere wenn er aggressiv oder bewaffnet ist,
oder anderweitig erregt u
der Fahrer um seine Gesundheit, die Sicherheit der Fahrt oder des Taxifahrzeugs besorgt ist,
5.
Passagiere
Gepäck hat, das aufgrund seiner Anzahl, Größe, seines Gewichts oder seiner Form nicht
nicht auf einmal befördert werden kann Transport,
oder die das Taxifahrzeug beschädigen oder verunreinigen könnten, oder
gefährden und Begrenzung
andere Fahrgäste,
6.
der Fahrgast möchte
Tiere transportieren, die aufgrund ihrer Größe, ihrer Anzahl oder ihres Verhaltens
nicht kann im Raum transportiert werden
im Fahrgast- oder Gepäckraum transportiert werden.
Art. IX
Laden von
mit Fundstücken
1.
Fahrer
des Taxidienstes ist verpflichtet, nach dem Auffinden der verlorenen Sachen des Fahrgastes im Fahrzeug
des Besitzes des Fahrgastes im Taxi an den Eigentümer.
Ist der Eigentümer des gefundenen Gegenstandes unbekannt oder meldet er sich nicht am Tag des Fundes,
der Taxifahrer ist verpflichtet, die Sache
an die Taxizentrale zu übergeben.
2.
Wenn
jemand einen Gegenstand in einem Taxi verloren oder vergessen hat und er keine
keinen Zweifel an der Glaubwürdigkeit seine
Forderungen, so wird ihm die Sache übergeben.
3.
Finder
hat Anspruch auf Erstattung der notwendigen Auslagen.
Art. X
Verantwortung
1.
Für
Verletzung der Pflicht des Taxiunternehmens, den Fahrgast gemäß den Beförderungsvorschriften zu befördern
den Fahrgast ordnungsgemäß und pünktlich zu befördern entspricht
dem Beförderer gemäß § 763 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
2.
V
bei unzumutbarer Verspätung oder Nichtdurchführung der Beförderung aufgrund von
des Beförderers oder Taxifahrer, ist
der Beförderer verpflichtet ist, dem Fahrgast den Schaden zu ersetzen, der dadurch entstanden ist, dass die Beförderung nicht rechtzeitig durchgeführt werden, wie folgt:
a)
Rückerstattung
Die Entschädigung für Verspätungen wird durch eine anteilige Ermäßigung des gezahlten Fahrpreises abgegolten,
b)
Rückerstattung
Der Schadenersatz für die Nichtbeförderung wird durch die Erstattung des Fahrpreises gemäß der Preisliste
des Taxiunternehmens,
3.
Seine
ist der Beförderer von der Haftung befreit, wenn er beweist, dass der Schaden nicht hätte vermieden werden können, auch wenn
durch alle Anstrengungen,
die von ihm verlangt werden können.
Art. XI
Beanstandungen,
Beschwerden, Schäden
1.
Fahrgäste,
oder derjenige, der einen Anspruch aus oder im Zusammenhang mit der Beförderung hat
Ansprüche, muss sie beantragen
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Ausführung des Auftrags, schriftlich beim Beförderer
Transport. In dem Antrag muss der Bevollmächtigte
seinen Bedarf angeben und kurz begründen. Außerdem muss er Unterlagen zum Nachweis der Anspruchsberechtigung beifügen
seinen Anspruch.
2.
Wenn
Der Beförderer fordert den Antragsteller unverzüglich auf, den Antrag zu vervollständigen, wenn er nicht alle erforderlichen Angaben enthält.
den Antragsteller auf, den Antrag zu vervollständigen in innerhalb der gesetzten Frist. Wenn
der Antrag nicht innerhalb der festgelegten Frist von mindestens 8 Tagen ausgefüllt und abgesendet wird, gilt als nicht eingereicht.
3.
Wenn
der Reisende oder derjenige, der Anspruch auf die Beförderung durch oder in Bezug auf
im Zusammenhang mit der Beförderung eine Beschwerde einreichen möchte, muss
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem Tag, an dem der Antrag gestellt wurde, schriftlich beim Beförderer einzureichen.
Kalendertagen nach Sachverhalt
auf den sich die Beschwerde bezieht.
4.
Wenn
der Reisende während der Beförderung einen Schaden an seiner Gesundheit oder seinem Gepäck erleidet
zusammen befördert mit ihm oder an
die Güter, die er bei sich hatte, haftet der Beförderer nach den Bestimmungen des Gesetzes
č. 40/1964 Slg. Zivilgesetzbuch
Gesetzbuch über die Haftung für Schäden, die durch den Betrieb von Verkehrsmitteln verursacht werden bedeutet (§§ 427-431).
5.
Wenn es sich um
das Recht auf Entschädigung bei Personenschäden oder bei Schäden am Gepäck, das zusammen mit den Reisenden befördert wird
Fahrgäste oder Sachen, die er besitzt
in seinem Besitz hat; dieses Recht kann gerichtlich geltend gemacht werden.
6.
Wenn
behauptet der Begünstigte Gesundheits- und Sachschäden oder Schäden durch
Diebstahl oder Verlust der Sache,
gemäß § 106 des Bürgerlichen Gesetzbuches verfahren.
7.
Das Recht auf
Entschädigung für Schäden am mitgeführten Gepäck des Reisenden oder
Gegenstände, die Er hatte
ist der Reisende verpflichtet, sich zunächst schriftlich an den Beförderer zu wenden, und zwar
nicht später als 30 Tage ab dem Datum, an dem der
der Schaden eingetreten ist.
8.
Beanstandungen
und Beschwerden über die Erfüllung der Verpflichtungen aus den Beförderungsbestimmungen und deren Behandlung
durch den Beförderer gemäß dieses Artikels, untersucht
Slowakisches Gewerbeaufsichtsamt.
Art. XII
Außergewöhnliche
Veranstaltung
1.
Für
ein außergewöhnliches Ereignis (nachstehend "MU" genannt) bei der Erbringung von Personenbeförderungs - Taxidienstleistungen gilt
gelten als solche:
a) Verkehrsunfall,
(b) Fahrzeugbrand,
(c) Unfall oder plötzliche Erkrankung
eines Fahrgastes oder einer anderen Person.
2.
Bei MU ist
ist der Fahrer des Taxidienstfahrzeugs verpflichtet:
(a) das Fahrzeug sofort anhalten,
(b) die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen
zur Rettung von Fahrgästen und Gütern, die durch MU gefährdet sind,
(c) nach bestem Wissen und Gewissen für die
der verletzten Person unverzüglich professionelle medizinische
medizinische Hilfe zu leisten,
(d) geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass es nicht zu einer
die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigt wird, und lassen sie wiederherstellen.
3.
Wenn bei MU
eine Person verletzt oder getötet wird, oder eine Straße oder einer nutzbaren Einrichtung oder wenn ein
Sachschäden, die das Zehnfache des Mindest des Monatsgehalts des Arbeitnehmers, ist der Taxifahrer
dazu verpflichtet:
(a) die MU unverzüglich der Polizeibehörde zu melden
Behörde,
(b) jede Handlung zu unterlassen, die
der MU-Prüfung abträglich sind,
(c) bis zum Eintreffen der Polizeibehörde vor Ort zu bleiben
bis zum Eintreffen der Polizeibehörde an Ort und Stelle zu bleiben oder unverzüglich nach der Hilfeleistung
Hilfe zu leisten oder herbeizurufen, oder nachdem der MU gemeldet wurde.
Art. XIII
Transport
Gepäck
1.
Jeder
Fahrgast mit Anspruch auf einen Sitzplatz (Fahrgäste, die in den Fahrzeugen des Unternehmens befördert werden Moven s.r.o..) hat Anspruch auf Freigepäck. Größe
und Gewicht des Gepäcks, das der Luftfrachtführer zur unentgeltlichen Beförderung annimmt, ist je nach Reiseziel und Fahrzeugkapazität.
Im Allgemeinen sind die Fahrgäste berechtigt, Handgepäck mitzunehmen, 1 Stück Reisegepäck mit einem Gesamt
Maximalgewicht 20 kg pro Passagier. Übergepäck und Übergepäck, ist der Reisende verpflichtet
den Beförderer rechtzeitig vor Beginn der eigentlichen Beförderung zu benachrichtigen. Übergepäck, oder
Übergepäck wird nach der Preisliste der Fluggesellschaft berechnet.
2. Arten von Gepäck:
1. Handgepäck - Gepäck
das zusammen mit dem Fahrgast im Fahrgastraum
des Fahrzeugs befördert wird. Als Handgepäck im Sinne dieser Vorschriften gelten
bedeutet:
a)
klein
eine Handtasche oder eine Dokumententasche,
b)
Mantel,
c)
Regenschirm,
möglicherweise ein Stock,
d)
Kamera,
Videokamera, Laptop, Tablet, Smartphone oder Mobiltelefon,
e) Krücken oder orthopädische Hilfsmittel für behinderte Menschen
Passagiere.
2.
Kabinengepäck - Gepäck, das getrennt vom Passagier oder außerhalb des
Abteils Passagiere,
in dem von der Fluggesellschaft dafür vorgesehenen Raum. Das Passagiergepäck muss
geeignet mit Hilfe von
abschließbar sein (z. B. sollten Gepäckstücke mit einem Reißverschluss ein Vorhängeschloss haben).
Im Falle von festgestellte unbefugte
Gepäckstücks, das nicht verschlossen wurde, ist es nicht möglich, die die Forderung akzeptieren. Jedes Gepäckstück muss
mit einem Namensschild mit Vor- und Nachnamen und Adresse versehen sein, oder Telefonnummer.
Alle wertvollen und persönlichen Gegenstände (z. B. Schmuck, Edelmetalle
Metalle, Kameras,
Videokameras, Geld, Dokumente, Smartphones, Tablets, Medikamente, zerbrechliche Gegenstände
usw.) sind transportiert
als Handgepäck im Fahrgastraum. Moven s.r.o.., trägt nicht Haftung für Wertgegenstände, die in Gepäck oder
Gepäck oder Handgepäck. Für besser und sicherere Handhabung des Gepäcks
und das Risiko möglicher Schäden zu minimieren, ist es notwendig Gepäckstücke bieten Geräumigkeit, Leichtigkeit
und gleichzeitig ausreichende Festigkeit und Wasserdichtigkeit. Es wird auch empfohlen, dass der Passagier sicherstellt
in geeigneter Weise
Gepäckstücke vor
vor Beschädigung zu schützen, z. B. durch Umhüllen mit Schutzfolie.
3. Von der Beförderung ausgeschlossenes Gepäck:
Reisegepäck
oder Gegenstände, die die Sicherheit der Beförderung, von Personen oder Sachen gefährden könnten
und ferner
Reisegepäck und Dinge, die beim Transport beschädigt sein könnten
beschädigt sind oder deren Verpackung unzureichend ist.
Probanden, deren Transport
ist verboten: Druckgase, ätzende Stoffe, Sprengstoffe, Waffen, Munition, Vorräte
Feuerwerkskörper, die sind leicht
leicht entzündliche, brennbare flüssige und feste Stoffe, oxidierende Stoffe, Waren, die der
zollamtlicher Überwachung, Radioaktive
Material, Gifte, Betäubungsmittel, usw. Der Beförderer kann sich in Anwesenheit des Reisenden davon überzeugen die Art und den Inhalt des Gepäcks. Wenn
ist der Reisende nicht anwesend, so ist der Beförderer berechtigt, in Anwesenheit von mindestens ein Zeuge, der kein Angestellter des Beförderers ist
der nicht Angestellter des Beförderers ist, um das Gepäck zu öffnen. Hält er das Gepäck für gefährlich ist oder Gegenstände enthält, die von der
von der Beförderung ausgeschlossen sind oder deren Beförderung eine Sonderregelung erfordert, ist berechtigt, das Gepäck zu befördern
abzulehnen. Gepäckstücke über 50kg/Stück sind ebenfalls von der Beförderung ausgeschlossen.
Art. XIV
Transport
von lebenden Tieren
Lebende Tiere sind unter folgenden Bedingungen zu transportieren
den folgenden Bedingungen:
Das Tier muss von einem Passagier begleitet werden, der
der älter als 15 Jahre alt ist. Es muss in einem fest verschlossenen Käfig transportiert werden, oder
in einem für diesen Zweck vorgesehenen Käfig oder einer Kiste, die der Fahrgast selbst bereitstellen muss. Tier
ist hauptsächlich im Gepäckraum zu befördern.
Das Haustier kann auch transportiert werden
im Fahrgastraum befördert werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
a)
v
im Fahrgastraum darf sich höchstens ein Tier befinden,
b)
Fahrer
können weder der Fahrer noch die Fahrgäste Einspruch erheben,
c)
nicht eine
die Abmessungen der Tierbox dürfen 30x40x40 nicht überschreiten,
d)
Tier
darf keine Belästigung für andere Fahrgäste darstellen (Lärm, Geruch) und ist fixiert
in einem Käfig oder einer Transportbox eingeschlossen sein, die für diesen Zweck vorgesehen sind.
e) Ein Hund mit spezieller Ausbildung, der einem Fahrgast
einem schwerbehinderten Fahrgast zur Seite steht, wird von dem Fahrgast
unentgeltlich befördert.
Artikel XV
Zolltarif
1. Der Mindesttarif beträgt 5,00 Euro
2. Der Eintrittspreis beträgt 1,00 EUR
3. Der Grundtarif beträgt 0,80 Eur/km
4. Stehplatzgebühr pro Minute 0,25 EUR
5. Preis pro Minute 0,05 EUR
Čl. XVI.
GebrauchtíErstellung einer mobilen Anwendung
1. WartenamitíSENSET mobile Anwendung /(nachstehend "mobile App" genannt), ist eine MobilfunknummeríName des Passagiers verknüpft mit der jeweiligen AnwendungíBenutzerkonto und zu unseremej Datenbanken. Wenn Sie nicht mehr verwendeníSie kennen Ihre Handy-Nr.íslo, bitte informieren Sie uns, damit wir die Daten anonymisieren können
Ihro Zu Händen:u. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen ändern
yourho číSla, dǔ kann der Mobilfunkbetreiberže weisen Ihree čífür eine andere Person.
Wenn Sie auchaTrichter gebrauchtídie mobile Anwendung nutzen, kann diese andere Personže Ihre persönlichen Daten sehen.
2. Das Angebot zum Abschluss eines Vertrages durch den Kunden ist ein Dienstleistungsauftragieb implementiert über
elektronisches Bestellformular in der Anwendung. Um die Bestellung zu akzeptieren, muss der Dienstieb von
Anbietera und damit zum
zum Vertragsabschluss, erfolgt aufgrund der Annahme der Bestellung durch durch den Anbietera die dem Auftraggeber mitgeteilt werdenvi durch den Anbietera über die App, nachdem Eingang der Bestellung des Auftraggebers.
3. Der Vertrag wird für einen Zeitraum geschlossen, der durchitú und enden mit der Erfüllung der Verpflichtungen des Anbietersa und den Kunden.
4. Der Vertrag kannže kann auch durch Vereinbarung der Parteien oder durch Rücktritt beendet werden
durch Kündigung.
5. Preis für die Dienstleistungby und Zahlung
Bedingungen der Beendigungedes Verkehrs
6. Das Recht des Kunden auf Erstattungadürfen nicht eingenommen werdenageht er auf Bestellungen
innerhalb der mobilen App. ŽiVerfügbarkeit für die Rückgabe des Stumpfesafür Transportdienstleistungenby stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, in dessen Rahmen
war bestellte Bereitstellung
Transportdienstby.
7. Die mobile Anwendung wird ohne Mängelgewähr bereitgestellt. Der Anbieter übernimmt keine Garantieuist, že Der Zugang zu den Anwendungen wird Kein Bedarfoverschwunden oder ohne Fehler. Im Falle einesezu den Fehlern in der Software werden wir versuchenisie so bald wie möglich zu machenr zu beheben, aber es scheintrund ihrejeme, že
die Funktionsweise der Anwendung kannže Wohnunǧ begrenzt kvôlund die gelegentliche Auf technische
Fehler und wir können nicht garantiereniť, že
wird die Anwendung bereitsdy verfügbar (öffentliche
Krisensituation kannže Mattě was zu einer Unterbrechung führtedienstfreiby).
8. Der Provider und seine Vertreter, Direktoren und Mitarbeiter haften nicht
füriund Verluste oder
škoden, diežu entstehen durchsdas Hauptbuch verwendet wurdeitia mobile app
oder in Verbindung damit, že Sie haben die Fahrt gemacht, die Sie über die App bestellt haben und auf die Sie sich verlassen haben, einschließlich,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf: jedevek direkt oder indirekt škOden an das Eigentum oder StumpfaErntenej Verluste, Gewinnverluste, Geschäftsverluste, Verträge, Kontakte, GoodwillRuf
und jedevek des Verlustes, dieže entstehen durch Unterbrechungenedes Geschäfts, Verluste oder Ungenauigkeiten in den Daten und jedeeauf eine andere Art von Verlust oder Schadenkder Kleidung.
9. FinanzennVerantwortung des Anbietersa im Zusammenhang mit der Verletzung vonedurch den Vertrag auf 50 Euro begrenzt ist. Recht zum Ausgleich für die SchkOden werden Sie habeň nur, wenn der Anbieter vorsätzlich gegen dieil Vertrag. Der Anbieter haftet nicht Haftung für eine Handlung oder Unterlassungidie Fähigkeit des Transportunternehmens oder des Fahrersa und ist nicht verantwortlich für diekOden, die Beförderer
oder der Fahrer, je nach Sachlagesbeide Passagiere.
10. Der Anbieter stellt dem Kunden eine Auswahl an Beförderungsunternehmen (Fahrzeugen) zur Verfügung
Taxi), aus denen der Kunde wählen kann kannže allein auf der Grundlage von Preis, Entfernung und nichtamit MännernnAuftragsabwicklung. Der Kunde kannže wennvek, bevor Sie eines der Angebote bestätigen, kündigeniIhre Bestellung aufgeben.
11. Der Kunde ist verpflichtet, dieídie Dienstleistungieb vom Anbieter bereitgestelltom, die vom Anbieter bereitzustellen sindovi alleetky Daten wahrheitsgemäß und fehlerfrei anzugeben. Die so bereitgestellten Daten gelten alsuwird vom Anbieter als korrekt und wahrheitsgemäß angesehen.
12. Wenn der Kunde die Nutzung vonizu dienenby Anbietera und buchen Sie Ihren Transport über die mobile App,
gibt den Abholort an, das Zieletion und keineabei Abholung. Wenn der Kunde die Nr. nicht eingibt.amit Pickup, hat für diese, že
interessiert sich derzeit für Verkehridiese, auf keinen Fallabei der Erstellung und
Versand des Transportauftrags.
13. Nachdem der Anbieter den Transportauftrag abgeschickt hata Fahrerom, erhält der Kunde Angebote von individuell
Fahreroin, die die endgültigendie Kosten für den Transport und keineamit Abholung. Individuelle Angebote folgenaTrichter enthalten
den Namen des Beförderers, den Namen des FahrersaZulassungsnummer und Fahrzeugmodell. Aus den oben genannten Angeboten hat der Kunde Anspruch auf wählen Sie ein Angebot zur Bestätigung
in der mobilen App. Durch die Bestätigung eines bestimmten Angebots kann der Fahrera, erfolgt
die Annahme seines Angebots und damit der Abschluss eines Beförderungsvertrags mit einer bestimmten
Person. Der Kunde ist nicht verpflichtet, zu wählen
žiund eines der Angebote
Transport.
14. Verwendete mobile Anwendungíum die Existenz des Kunden zu überprüfen, eine Bestätigungs-SMS mit einem Code, der
ist. nur für 30 Minuten gültig. Der Kunde kannže sich erst nach Eingabe des Validators bei der Anwendung anmeldennden Code aus der SMS.
15. Verwendete mobile AnwendungíSie zu bestimmenenicht die GPS-Position des Handys
des Telefons. GPS verwendetínur für das Notwendige einen Moment bei der Bestellung
Taxi, bei der Bestimmungeihr Einsteigen
den Standort des Kunden und die Anzahl deramit dem Fortgang des Auftrags bis zu seiner Endeenien. Der Kunde kannže verwendetíGPS deaktivieren und bestimmeniden Ort des Einsteigens mit Hilfe eines "Stifts" am Ordner,
sondern durch Eingabe einer bestimmten Adresse.
Art. XVII
Stornierung
Transportaufträge und Gebühren
1. Ein Fahrgast, der
einen Beförderungsauftrag stornieren möchte, kann dies ohne Angabe von Gründen mit folgenden Angaben tun Bedingungen:
a)
Wenn
der Fahrgast die Buchung 48 Stunden oder mehr vor Beginn der Fahrt storniert, ist keine
wird keine Stornogebühr vom Fahrpreis abgezogen und der volle Betrag, sofern
wird per Banküberweisung zurückerstattet.
b)
Wenn
storniert der Passagier die Buchung weniger als 48 Stunden und mehr als 24 Stunden vor dem
wird eine Gebühr von 25% vom Fahrpreis abgezogen.
c)
Wenn
storniert der Passagier die Buchung weniger als 24 Stunden und mehr als 12 Stunden vor dem
wird eine Gebühr von 50% vom Fahrpreis abgezogen.
d)
Wenn
der Fahrgast die Buchung weniger als 12 Stunden vor der Abfahrtszeit storniert, ist er/sie
wird eine Gebühr von 100% vom Fahrpreis abgezogen.
e)
Für
die Höhe der Stornogebühr ist der Zeitpunkt der Abreise maßgebend:
- bei Reisen aus der Slowakischen Republik um 17:00 Uhr
am Abend des Abfahrtstages,
- bei Reisen aus dem Ausland in den von uns befahrenen Gebieten um 06:00
am Morgen des Abfahrtstages,
Beispiele für die Berechnung von Stornogebühren:
1. wenn der Fahrgast eine einfache Fahrt 36 Stunden vorher storniert
während eines Zeitraums von 30 Tagen vor Antritt der Reise mit einem Fahrpreis von 100 EUR:
Fahrpreis 100 eur - 25% = 25 eur - Storno
Gebühr.
2. wenn der Fahrgast eine einfache Fahrt storniert, 20
Stunden, vor Antritt der Reise, mit
einem Fahrpreis von 100 EUR:
Fahrpreis 100 Euro - 50% = 50 Euro - Stornogebühr.
3. wenn der Passagier eine einfache Fahrt 12 Stunden..,
vor dem Einsteigen und weniger, mit einem Fahrpreis von 100 EUR:
Fahrpreis 100 Euro - 100% = 100 Euro - Stornogebühr -
voller Tarif.
Hin- und Rückfahrt - (abzüglich) des Preises für eine einfache Fahrt = Preis
Hin- und Rückfahrt
Art. XVIII
GDPR -
Beförderungsbedingungen
Der für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortliche ist das Unternehmen
–
Moven s.r.o..Konzession für die Erbringung von Taxidiensten: OU-KE-OCDPK-2022/034634,
Moven s.r.o.. Ort
Ort der Geschäftstätigkeit Bauerova 1205/7, 040 23 Košice
ID-Nr.: 54 776 961 /nachfolgend bezeichnet als Moven s.r.o../,
die personenbezogene Daten unter den nachstehend genannten Bedingungen verarbeitet.
1. Verarbeitung von personenbezogenen Daten für
individuelle Zwecke: Transportaufträge, Transportverträge
Unternehmen Moven
s.r.o.., verarbeitet zu folgenden Zwecken die folgenden personenbezogenen Daten
Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer,
E-Mail Adresse.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der
Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der
Richtlinie 95/46/EG (Allgemeine Datenschutzverordnung) (im Folgenden als
"GDPR").
Verarbeitung von personenbezogenen Daten
durch Moven s.r.o..,
für die Ausführung des Auftrags, des Beförderungsvertrags erforderlich ist. Die personenbezogenen Daten werden verarbeitet während
während der Ausführung des Auftrags, des Beförderungsvertrags und während der Reklamationsfrist für die
für den durchgeführten Transport verarbeitet.
2. Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen
von Moven s.r.o..
Unternehmen Moven
s.r.o.. verarbeitet die personenbezogenen Daten des Fahrgastes
Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, zum Zweck der Erfüllung der
der gesetzlichen Verpflichtungen des Unternehmens Moven s.r.o..
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist der Artikel
6(1)(c) der GDPR (z.B. das Buchführungsgesetz, Mehrwertsteuergesetz, Steuergesetz
Einkommensteuergesetz, Verbraucherschutzgesetz, Archivgesetz und Registern).
Verarbeitung von personenbezogenen Daten
durch Moven s.r.o..,
für die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen des Unternehmens erforderlich ist Moven s.r.o..
Personenbezogene Daten werden während des Zeitraums verarbeitet, der
die durch das geltende Recht vorgeschrieben ist.
3. Rechte der betroffenen Person
Die betroffene Person hat das Recht, einen Antrag zu stellen
beim Amt für den Schutz personenbezogener Daten der Slowakischen Republik zu stellen, wenn
der Ansicht ist, dass sie in ihren Rechten nach der DSGVO oder den einschlägigen Rechtsvorschriften unmittelbar betroffen ist
oder der einschlägigen Gesetzgebung direkt betroffen ist.
Die betroffene Person hat gegenüber dem
den für die Verarbeitung Verantwortlichen das Recht auf (i) Auskunft über die personenbezogenen Daten, (ii) Berichtigung
personenbezogener Daten, (iii) auf Löschung der personenbezogenen Daten, (iv) auf Einschränkung
der Verarbeitung personenbezogener Daten, (v) das Recht auf Übertragbarkeit der personenbezogenen Daten und (vi)
das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten. Die betroffene Person kann diese Rechte wahrnehmen
kann dieses Recht ausüben, indem sie sich an das Unternehmen wendet Moven s.r.o.. :durch ein schriftliches Schreiben an die Adresse des eingetragenen Sitzes des Unternehmens.
Die einschlägigen Rechtsvorschriften sind insbesondere die GDPR-Verordnung, das geltende Gesetz über
Datenschutzgesetz in der geltenden Fassung und andere allgemein gültige
geltende Gesetze und Verordnungen.
Dieser
wurde durch Entscheidung des Luftfahrtunternehmens genehmigt und gilt ab dem 1.9.2024